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Dienstag, 2. März 21
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Beruf & Bildung
Einstiegsgehalt von Anwälten: Fachgebiet gibt Ausschlag Berlin - Bei den Einstiegsgehältern von Anwälten gibt es große Unterschiede - je nach Fachgebiet und Sitz der Kanzlei.
Arbeitsrechtler im Norden verdienen etwa mehr als im Süden und auch mehr als Verkehrsrechtler, berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). Laut einer Erhebung können Fachanwälte für Arbeitsrecht im Norden im Schnitt mit 42 000 Euro pro Jahr rechnen, im Westen mit 45 000, im Osten mit 39 000 und im Süden mit 41 000 Euro. Das berichtet das vom DAV herausgegebene Magazin „Anwaltsblatt karriere”. Beim Verkehrsrecht sind es im Westen 38 000, im Norden 34 500, im Osten 32 000 und im Süden 35 000 Euro. Noch einmal deutlich mehr verdienen können Experten für Urheber- und Medienrecht. Aber auch in diesem Fall variieren die Gehälter deutlich je nach Region: Im Westen liegt der Durchschnitt bei 46 000, im Norden bei 48 000, im Osten bei 52 000 und im Süden bei 46 000 Euro pro Jahr. In den „Anwaltshauptstädten” wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München sind die Gehälter im Schnitt jeweils deutlich höher. Auch was die Chancen für den Berufseinstieg angeht, lassen sich Unterschiede feststellen: So zeigte die DAV-Erhebung, dass rund ein Viertel der befragten Kanzleien mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in diesem Jahr Neueinstellungen plant - im Gegensatz zu den vergangenen zwei Jahren. Bedarf an Nachwuchs sehen vor allem Kanzleien, die überwiegend die Arbeitgeberseite vertreten. Gute Einstiegschancen gibt es den Daten zufolge auch im Urheber- und Medienrecht: Etwa 60 Prozent der befragten Kanzleien wollen junge Kollegen einstellen. Allerdings werden auch andere Qualifikationen gesucht, etwa im Rechtsschutz, IT-Recht und Patentrecht. Spürbar schlechter sieht es für den Nachwuchs im Bereich Verkehrsrecht aus, den tausende von Einzelanwälten und kleinen Kanzleien beackern: Nur 3 Prozent der befragten Kanzleien beabsichtigen Neueinstellungen. Fast 60 Prozent haben sogar in den vergangenen fünf Jahren keinen Anwalt mehr eingestellt. Im Verkehrsrecht gebe es einen Konzentrationsprozess, auch weil immer mehr Haftpflichtversicherungen mit immer weniger Kanzleien zusammenarbeiten, berichtet das Magazin. Der DAV hat für die Erhebung zum Gehälterreport 300 Kanzleien bundesweit befragt. Es wurden den Angaben zufolge nur Anwälte interviewt, die „nachhaltig in dem jeweiligen Rechtsgebiet” tätig sind. Internationale Großkanzleien wurden beim Arbeits- sowie beim Urheber- und Medienrecht nicht berücksichtigt. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/07/05/09/service/berufbildung/t/rzo332186.html ![]() |
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