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Sonntag, 28. Feb. 21
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Beruf & Bildung
Sozialversicherungspflicht von Studenten im Praktikum Dortmund - Studenten eines dualen Studiengangs mit verpflichtenden Praktika sind während ihrer betrieblichen Ausbildungsphase sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil (Az.: S 10 RA 79/04) entschieden.
In dem Fall ging es um drei Studenten an der Universität Siegen, die in ihrer Ausbildung zum Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik zwei 13-wöchige Betriebspraktika absolvieren müssen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund stellte bei einer Betriebsprüfung in der ausbildenden Maschinenfabrik die Sozialversicherungspflicht der Studenten fest und forderte insgesamt 2700 Euro Beiträge nach. Dagegen klagte die Firma. Das Sozialgericht wies die Klage ab. Es bestätigte die Auffassung der DRV, dass die Studenten in den Praxisphasen als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind. Die Studenten würden im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung beschäftigt. Bei den Praktika handele es sich nicht um Teile des Studiums. Die Universität nehme auf die Gestaltung der Praktika keinen Einfluss. So fehle es an Rahmenverträgen zwischen der Hochschule und dem ausbildenden Betrieb. Die Studenten seien in die Maschinenfabrik eingebunden, weisungsgebunden und damit abhängig beschäftigt. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/on/07/05/09/service/berufbildung/t/rzo332768.html ![]() |
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