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Montag, 17. Juni 13
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Nichtraucherschutzgesetz eine Aufgabe unter vielen Raucher-Razzien werden Ausnahme sein Rheinland-Pfalz - Direkt zahlen oder Knöllchen per Post, ermahnende Worte oder Verwarnungsgeld - eine einheitliche Linie für den Umgang mit bösen Rauchern und zu nachsichtigen Wirten gibt es nicht. Die Ordnungsämter haben sich ganz unterschiedlich auf das ab Freitag geltende Nichtraucherschutzgesetz eingestellt. Vorgaben vom Land gab es kaum. Die Bewertung: "Das Nichtraucherschutzgesetz ist schön und gut, aber nicht der Nabel der Welt", sagt Reiner Klug, Leiter des Koblenzer Ordnungsamts. "Wir werden nicht tiefgreifend in der Gegend rumschnüffeln, sondern im Rahmen unserer normalen Aufgabenwahrnehmung bei den Streifengängen auch das prüfen." Auch Mainz dämpft die Erwartungen und Befürchtungen: "Flächendeckend zu kontrollieren wird nicht möglich sein", so Werner Hanst, Chef des Rechts- und Ordnungsamts. Er hofft aber: "Das wird sich einspielen und kein großes Vollzugsproblem, nach relativ kurzer Zeit hat sich jeder daran gewöhnt." Ähnlich die Erwartung in Neuwied: "Die Leute sind insgesamt vernünftig. Ich glaube nicht, dass es zu großen Problemen kommen wird", so der zuständige Dezernent Jürgen Moritz. ![]() Die Strafen: 10 Euro Verwarnungsgeld vom Raucher schweben dem Koblenzer Ordnungsamt vor bei Zigaretten an Orten, an denen sie nicht brennen dürfen, duldsame Wirte sollen hier 35 Euro zahlen. In Mainz ist geplant, es in den ersten ein, zwei Wochen bei mündlichen Verwarnungen zu belassen. Der Bußgeldrahmen reicht bis hin zu 500 Euro für Raucher und 1000 Euro für Wirte oder für Verantwortliche, die das Rauchen zulassen. Gezahlt wird das Verwarnungsgeld in vielen Kommunen direkt - bei weniger gravierenden Verstößen. Andere gehen auch da den Verwaltungsweg - wie Koblenz: Eine Verwarnung vor Ort sei weniger praktikabel, weil nur im Amt überprüft werden kann, ob nicht schon etwas vorliegt. Mainz dagegen fürchtet, ein "Verwaltungsmonstrum aufzubauen". Die Kontrolleure: Zusätzliches Personal ist die Ausnahme. "Nehmen würde ich es, gebrauchen könnte ich es, aber ich kriege keine Leute", sagt der Mainzer Ordnungsamtschef Hanst. Neuwied sieht sich mit derzeit drei Vollzugsdienst-Mitarbeitern nicht in der Lage, den Nichtraucherschutz wirksam zu kontrollieren. "Wir werden auf Zuruf reagieren und nicht agieren", so der zuständige Dezernent Jürgen Moritz. Der Stadtrat hat daher die Einstellung von zwei weiteren Kräften genehmigt - laut Oberbürgermeister Nikolaus Roth auch wegen des Nichtraucherschutzes. Die zusätzlichen Mitarbeiter sollen vor allem abends und an Wochenenden im Einsatz sein. In Mainz wird der Vollzugsdienst zwar zum 1. April auf 29 Mitarbeiter aufgestockt - aber auch nur, weil die Dienstzeit dann bis 3 Uhr ausgeweitet wird. "Wenn wir zu Anfang einen Schwerpunkt aufs Rauchen legen, müssen dann in der Zeit andere Dinge zurückstehen", so Hanst. In Koblenz bleibt es bei den 22 Mitarbeitern, die Kontrollen bis 2 Uhr sicherstellen. "Aber die sind auch für Jugendschutz zuständig, für die Unterbringung psychisch Kranker, für alles Mögliche, was Kräfte bindet." Die Lebensmittelkontrolleure sollen auch einen Blick aufs Rauchen haben. Die Kontrolldichte: "Mindestens einmal im Jahr kommt zumindest unser Lebensmittelkontrolleur in jeden Betrieb", sagt der Koblenzer Ordnungsamtsleiter Klug. Das liefert eine Idee, wie häufig kleine Kneipen in abgelegenen Stadtteilen mit Kontrollen zu rechnen haben dürften. In Altstadtkneipen wird das sicher anders sein. In Mainz gibt es 800 Gaststätten - "möglich, dass wir mal einen Schwerpunkt auf die Stadtteile legen, weil die sonst kaum drankämen", so Hanst. Die Unverbesserlichen: Wer erst einmal auffällig geworden ist, rückt in den Fokus. "Verstärkte Nachkontrollen" kündigt Koblenz für den Fall an. Und das Mainzer Ordnungsamt erinnert daran, dass Bußgelder nicht das letzte Druckmittel sind - Hanst denkt daran, den Wirten an die Konzession zu gehen. "Unser Ziel sind nicht Bußgelder, sondern dass das Gesetz eingehalten wird. Es könnte sich sonst vielleicht für einen Wirt sogar rechnen, rauchen zu lassen und Bußgeld zu zahlen." Wer ständig gegen das Gesetz verstoße, bei dem müsse die Zuverlässigkeit beim Führen einer Gaststätte hinterfragt werden. Die Anzeigen: In vielen Ordnungsämtern wird damit gerechnet, in erster Linie auf Anzeigen von Verstößen zu reagieren. Eine Internetseite soll Petzen einfach machen: Der Verband Pro Rauchfrei bietet an, auf seinen Seiten (www.pro-rauchfrei.de) Verstöße zu melden, die er dann an die zuständigen Stellen unter Nennung des Zeugen weiterleitet. Einfach haben es aber auch Nichtraucher der Koblenzer Verwaltung: Das Ordnungsamt hat eine Nummer eingerichtet, unter der sie Verstöße melden können. "Geahndet wird das wie bei anderen Rauchern auch", so Klug. Die Aufsicht: Die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion als Kontrollinstanz hat den Kommunen keinen Leitfaden gegeben, wie zu überwachen ist. "Wir sind die Rechtsaufsicht", stellt Sprecherin Miriam Lange klar, "als Landes-Kommunalaufsicht werden wir erst tätig, wenn es vor Ort nicht klappt." Im Gesundheitsministerium hat eine mit dem Thema betraute Mitarbeiterin wenig Sorge, Kommunen könnten der Kontrollpflicht nicht nachkommen. Begründung: "Die dürfen doch die Bußgelder behalten." Claudia Renner/Lars Wienand - Foto: Annette Herrmann
http://rhein-zeitung.de/on/08/02/12/rlp/r/regio-1.html ![]() |
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