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Freitag, 10. Feb. 12

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MotorradfahrerMünchen - Beim Kauf eines Motor­rad­helms sollte immer auf die Qua­lität des Visiers geach­tet werden. In diesem Bereich gibt es einem aktu­ellen Pro­dukt­test des ADAC in München zufolge noch große Qua­litäts­unter­schiede.

Frank­furt/Main - Lancia bietet die über­arbei­tete Großraum­limou­sine Phaedra zu Preisen ab 31 400 Euro an. Dafür gibt es einen 2,0 Liter großen Mul­tijet-Tur­bodie­sel mit 100 kW/136 PS...

Neckar­sulm - Ein halbes Jahr nach der Pre­miere des Fünftü­rers bietet Hyundai das Modell i30 jetzt auch als Kombi an. Die korea­nische Antwort auf Golf Variant und Astra Caravan trägt den Bein­amen CW für „Cros­sover...

Ber­gisch Glad­bach - Erwach­sene Auto-Insas­sen schnal­len sich etwas sel­tener an als in den ver­gan­genen Jahren. Das geht aus einer reprä­sen­tati­ven Ver­kehrs­beob­ach­tung der Bun­des­anstalt für Straßen­wesen (BASt) hervor.

Ab dem kom­men­den Woche­nende sagen die Meteo­rolo­gen bes­seres Früh­lings­wet­ter voraus. Dann freuen sich die Cabrio-Fans darauf, endlich "oben ohne" zu fahren. Denn offene Autos liegen im Trend: Offene Autos liegen im Trend.

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Friede an der Hebebühne: Richtiger Umgang mit Werkstattfrust

Bonn - In der Theorie ist es einfach: Streikt das Auto, wird es in die Werk­statt gebracht - dort setzen die Fach­leute alles instand.

Werkstatt

Wer den Mecha­nikern einen genauen Arbeits­auf­trag gibt, erspart sich mög­lichen Ärger. (Bild: Pleul/dpa/tmn)

Die Praxis sieht anders aus. Immer wieder kommt es zum Streit zwi­schen Werk­statt und Kunde.

Mal ist es die Rechnung , mal die Arbei­ten, die der Kunden nicht in Auftrag gegeben hatte, oder nicht selten auch einfach Werk­statt­pfusch. Wer Ärger mit der Werk­statt ver­mei­den will, sollte daran nicht erst bei der Abho­lung des repa­rier­ten Autos denken. „Damit fängt man am besten schon bei der Auf­trags­ver­gabe an”, sagt Claudia Schif­fer, Spre­che­rin der Zen­tral­ver­ban­des Deut­sches Kraft­fahr­zeug­gewerbe (ZDK) in Bonn. Kommt es schon zu diesem Zeit­punkt zu Miss­ver­ständ­nis­sen, ist der Ärger später umso wahr­schein­licher.

Der ADAC in München emp­fiehlt, das Auto per­sön­lich abzu­geben. Am besten wird dazu ein Über­gabe­ter­min ver­ein­bart, bei dem die anste­hen­den Arbei­ten mit dem Ser­vice­mit­arbei­ter abge­spro­chen werden. Dabei ist auf eine mög­lichst genaue Ein­gren­zung der Repa­ratu­ren zu achten: Wird der Werk­statt schlicht mit­geteilt, sie solle den Wagen doch mal „TÜV-fertig” machen, kann die Rech­nung hoch werden.

Die anstehenden Arbeiten sind komplett schrift­lich fest­zuhal­ten. Auch die Kosten sollten schon Thema sein: „Am besten ist immer eine kon­krete Fest­preis­ver­ein­barung zwi­schen den Par­teien, am zweit­bes­ten ist der schrift­liche und auf­geschlüs­selte Kos­ten­vor­anschlag. Mit allem anderen kann mal als Werk­statt­kunde zumeist wenig anfan­gen”, sagt Rainer Hill­gärt­ner vom Auto Club Europa (ACE) in Stutt­gart.

Gerade ein Kos­ten­vor­anschlag ist laut Hill­gärt­ner nur dann etwas Wert, wenn er schrift­lich fest­gehal­ten wurde - und wenn der Kunde diese schrift­liche Aus­fer­tigung vor­wei­sen kann. Exis­tiert ein Kos­ten­vor­anschlag, darf der darin genannte Betrag um höchs­tens 15 bis 20 Prozent in der End­abrech­nung über­schrit­ten werden. Laut ACE ist aber selbst dieser Kos­ten­vor­anschlag keine feste ver­bind­liche Preis­ver­ein­barung: Die Werk­statt mache sich damit ledig­lich scha­denser­satz­pflich­tig, wenn sie den Kunden nicht recht­zei­tig darauf hin­weist, dass sich doch noch höhere Kosten abzeich­nen.

Kommunikation ist ein weitere Schlüs­sel, um Streit zu ver­hin­dern. „Der Kunde sollte zum Bei­spiel seine Tele­fon­num­mer in der Werk­statt hin­ter­las­sen”, sagt Claudia Schif­fer. So kann er jeder­zeit infor­miert werden, wenn bei den Arbei­ten weitere Mängel ent­deckt werden, die zu höheren Kosten führen würden.

Trotzdem kann es vor­kom­men, dass eine Werk­statt schlam­pig arbei­tet oder die Mecha­niker schlicht einen schlech­ten Tag haben. Der Kunde kann dann aber nicht aus lauter Ärger über den Betrieb in eine andere Werk­statt fahren und dort den Fehler auf Kosten der ver­meint­lich inkom­petenten Schrau­ber beheben lassen.

„Man muss der Werkstatt, die fehlerhaft gear­bei­tet hat, zunächst Gele­gen­heit zur Nach­bes­serung geben”, sagt Claudia Schif­fer. Und das nicht nur ein-, sondern in der Regel zweimal. In Aus­nah­mefäl­len darf die Werk­statt sogar dreimal ver­suchen, den Fehler in den Griff zu bekom­men. Das gilt laut ZDK sogar dann, wenn der Wagen Hun­derte von Kilo­metern vom eigent­lichen Repa­ratu­rort ent­fernt lie­gen­bleibt. Aller­dings muss die Werk­statt dann ent­schei­den, ob sie das hava­rierte Auto auf eigene Kosten abholen will - oder die Arbeit doch lieber einem Betrieb am Ort über­lässt. Von Heiko Haupt, dpa

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/08/02/26/service/auto/t/rzo404697.html
Dienstag, 26. Februar 2008, 9:16 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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