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Freitag, 10. Feb. 12

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Neckar­sulm - Ein halbes Jahr nach der Pre­miere des Fünftü­rers bietet Hyundai das Modell i30 jetzt auch als Kombi an. Die korea­nische Antwort auf Golf Variant und Astra Caravan trägt den Bein­amen CW für „Cros­sover...

Ber­gisch Glad­bach - Erwach­sene Auto-Insas­sen schnal­len sich etwas sel­tener an als in den ver­gan­genen Jahren. Das geht aus einer reprä­sen­tati­ven Ver­kehrs­beob­ach­tung der Bun­des­anstalt für Straßen­wesen (BASt) hervor.

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Richtig am Haken - Was beim Abschleppen zu beachten ist

Stutt­gart/München - Abschlep­pen - wenn dieses Wort im Raum steht, ist ein Tief­punkt im Leben eines Auto­fah­rers erreicht.

Abschleppseil

Immer auf Span­nung - das Abschlepp­seil sollte beim Schlep­pen mög­lichst nicht durch­hän­gen. (Bild: Schie­ren­beck/dpa/tmn)

Meist hat das Fahr­zeug gerade den Geist auf­gege­ben und kann nur noch mit fremder Hilfe vom Fleck bewegt werden.

Die nervenschonendste Variante des Abschlep­pens ist die Hilfe eines Profi-Teams mit Abschlepp­wagen. Geht es jedoch darum, das hava­rierte Auto in Eigenini­tia­tive und mit der Hilfe eines anderen Auto­fah­rers abzu­schlep­pen, sollte das Vor­haben wohl über­legt sein. Zehn Hin­weise von Exper­ten des TÜV Süd und des ADAC in München, der Deut­schen Ver­kehrs­wacht (DVW) in Bonn und des Auto Club Europa (ACE) in Stutt­gart können in solchen Not­situa­tio­nen hilf­reich sein.

STOßSTANGEN im eigent­lichen Sinn sind an heu­tigen Fahr­zeu­gen kaum noch zu finden, das gleiche gilt für sicht­bare Abschlepp­haken. Einer der ersten Schritte bei der Vor­berei­tung des Schlepp­vor­gangs ist daher meist die Suche nach einer kleinen Klappe in der Kunst­stoff­ver­klei­dung der Stoßfän­ger. Dahin­ter sollte sich dann ein Gewinde befin­den, in das die Abschleppöse ein­geschraubt wird. Diese ist wie­derum meist beim Bord­werk­zeug zu finden.

ABSCHLEPPSEILE sind die meist ver­brei­teten Schlepp­hil­fen. Zu beach­ten ist, dass ein Abschlepp­seil nicht länger als acht Meter sein darf. Auf halber Länge zwi­schen vor­derem und hin­terem Fahr­zeug muss ein rotes Fähn­chen ange­bracht werden - es warnt seit­lich nahende Autos, dass beide Fahr­zeuge nicht unab­hän­gig von­ein­ander unter­wegs sind. Zeit­gemäß sind Schlepp­seile mit einem Aufroll­auto­maten - ein solches Seil zieht sich zum Bei­spiel nach dem Bremsen wieder auf die rich­tige Länge zusam­men und liegt nicht auf dem Boden.

ABSCHLEPPSTANGEN sind die pro­fes­sio­nel­lere Alter­native zu einem Seil. Sie sind zwar etwas sper­riger, helfen aber unter anderem dabei, Auf­fahrun­fälle zu ver­mei­den. Ins­gesamt heißt es, dass sich der Abschlepp­vor­gang vor allem für Ungeübte mit einer solchen Stange leich­ter bewerk­stel­ligen lässt.

WARNBLINKER müssen während des Schlep­pens bei beiden Fahr­zeu­gen ein­geschal­tet sein. Wird in der Dun­kel­heit geschleppt, muss an dem hin­teren geschlepp­ten Fahr­zeug die Heck­beleuch­tung funk­tio­nie­ren - oder es ist mit einer Not­beleuch­tung für Sicht­bar­keit zu sorgen.

HANDZEICHEN sind eine wich­tige Kom­muni­kati­ons­mög­lich­keit zwi­schen dem Fahrer des schlep­pende Autos und dem, der im geschlepp­ten am Lenkrad sitzt. Die Zeichen können bei ein­geschal­teter Warn­blink­anlage auf Rich­tungs­wech­sel und Abbie­gevor­gänge hin­wei­sen, eine hoch­gehal­tene Hand kann dem Hin­ter­mann signa­lisie­ren, dass eine Brem­sung bevor­steht.

AUTOBAHN und Landstraße haben eigene Regeln fürs Abschlep­pen. So darf ein Wagen auf der Auto­bahn grundsätz­lich nur bis zur nächs­ten Abfahrt gezogen werden. Land­straßen erlau­ben längere Distan­zen - auch hier sollte der hava­rierte Wagen aber nur bis zur nächs­ten Werk­statt oder einer Garage geschleppt werden. Als Tempo-Ober­grenze sollten 50 Stun­den­kilo­meter (km/h) nicht über­schrit­ten werden - beim Schlep­pen mit dem Seil gilt im Hin­blick auf die Gefah­ren plötz­licher Brems­manö­ver Tempo 30 als Ober­grenze.

AUFFAHRUNFÄLLE sind spe­ziell beim Schlep­pen mit dem Seil eine typi­sche Gefahr. Rein recht­lich gilt auch hier die übliche Grund­regel: Wer auf­fährt, ist schuld. Das gilt jeden­falls, wenn ein zuge­las­senes Fahr­zeug gezogen wird - erlaubt ist aller­dings auch das Abschlep­pen eines nicht zuge­las­senen Fahr­zeugs. Kommt es in so einem Fall zum Zusam­men­stoß, ist Ärger mit den Ver­siche­run­gen pro­gram­miert. Für Schäden haftet dann in der Regel der­jenige, der schleppt.

LENKRADSCHLÖSSER können den Schlepp­vor­gang gefähr­den - wenn niemand an sie denkt. Zu beach­ten ist, dass im defek­ten Fahr­zeug der Schlüs­sel im Zünd­schloss stecken muss. So wird ver­hin­dert, dass das Lenk­rad­schloss ein­ras­tet und ein Lenken in Kurven unmög­lich macht.

MOTORKRAFT ist eine Sache, an der es defek­ten Fahr­zeu­gen meist mangelt. Dies beein­träch­tigt aber nicht nur die Beweg­lich­keit des Autos, viel­mehr hat diese Tat­sache auch Ein­fluss auf Bremse und Lenkung. Ohne Motor­kraft steht keine Brems­kraft­ver­stär­kung zur Ver­fügung: Dem Piloten des geschlepp­ten Autos muss bewusst sein, dass er fürs Bremsen wesent­lich mehr Kraft als gewöhn­lich auf­brin­gen muss. Bei Fahr­zeu­gen mit Ser­volen­kung muss außer­dem mit höherem Kraft­auf­wand beim Lenken gerech­net werden.

BEDIENUNGSANLEITUNGEN der Autos sollten vor einem Abschlepp­vor­gang genau stu­diert werden. Manche Fahr­zeuge dürfen nach Her­stel­ler­anga­ben gar nicht abge­schleppt werden - dies gilt häufig für Modelle mit Auto­matik­getriebe oder All­rad­antrieb. Oft finden sich in den Anlei­tun­gen auch Hin­weise auf die vom Werk erlaub­ten Höchst­geschwin­dig­kei­ten beim Schlep­pen.

INFO: Abschlep­pen im Ausland den Profis über­las­sen

Bei einer Panne im Ausland sollte besser nicht zu pri­vater Schlepp­hilfe gegrif­fen werden. Nach Angaben des TÜV Süd in München kann dies in vielen Ländern zu Kom­pli­katio­nen führen. So ist das Abschlep­pen von Pri­vat­fahr­zeu­gen bei­spiels­weise in Spanien gene­rell nicht erlaubt. Zuwi­der­hand­lun­gen werden mit Buß­gel­dern geahn­det. Ratsam ist es, das Abschlep­pen im Ausland pro­fes­sio­nel­len Abschlepp­diens­ten zu über­las­sen. Von Heiko Haupt, dpa

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/08/03/18/service/auto/t/rzo410496.html
Dienstag, 18. März 2008, 10:22 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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