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Freitag, 10. Feb. 12

Senioren frischen ihr Fahrwissen aufLahn­stein - Seit 47 Jahren hat Manfred Her­gen­hahn den Füh­rer­schein in der Tasche. Als er die Prüfung ablegte, gab es weder Grüne Pfeile an den Ampeln noch Kreis­ver­kehre in Deutsch­land.

MotorradfahrerMünchen - Beim Kauf eines Motor­rad­helms sollte immer auf die Qua­lität des Visiers geach­tet werden. In diesem Bereich gibt es einem aktu­ellen Pro­dukt­test des ADAC in München zufolge noch große Qua­litäts­unter­schiede.

Frank­furt/Main - Lancia bietet die über­arbei­tete Großraum­limou­sine Phaedra zu Preisen ab 31 400 Euro an. Dafür gibt es einen 2,0 Liter großen Mul­tijet-Tur­bodie­sel mit 100 kW/136 PS...

Neckar­sulm - Ein halbes Jahr nach der Pre­miere des Fünftü­rers bietet Hyundai das Modell i30 jetzt auch als Kombi an. Die korea­nische Antwort auf Golf Variant und Astra Caravan trägt den Bein­amen CW für „Cros­sover...

Ber­gisch Glad­bach - Erwach­sene Auto-Insas­sen schnal­len sich etwas sel­tener an als in den ver­gan­genen Jahren. Das geht aus einer reprä­sen­tati­ven Ver­kehrs­beob­ach­tung der Bun­des­anstalt für Straßen­wesen (BASt) hervor.

Ab dem kom­men­den Woche­nende sagen die Meteo­rolo­gen bes­seres Früh­lings­wet­ter voraus. Dann freuen sich die Cabrio-Fans darauf, endlich "oben ohne" zu fahren. Denn offene Autos liegen im Trend: Offene Autos liegen im Trend.

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Versicherung muss teure Autoreparatur nicht immer übernehmen

München/Karls­ruhe - Liegen die Repa­ratur­kos­ten eines Unfall­wagens bis zu 30 Prozent über dem Wie­der­beschaf­fungs­wert, muss die Ver­siche­rung nur unter bestimm­ten Umstän­den zahlen.

So muss der Besit­zer den Wagen nach der Repa­ratur eines unver­schul­deten Unfall­scha­dens noch min­des­tens sechs Monate wei­ter­fah­ren, teilt der ADAC in München unter Beru­fung auf ein Urteil des Bun­des­gerichts­hofes (BGH) des Karls­ruhe mit (Az.: VI ZR 89/07).

In dem konkreten Fall hatte ein Auto­fah­rer seinen repa­rier­ten Wagen einen Monat nach dem unver­schul­deten Unfall ver­kauft. Die Ver­siche­rung über­nahm dar­auf­hin nicht die gesam­ten Kosten, sondern zahlte nur den Wie­der­beschaf­fungs­wert abzüg­lich des Rest­werts des Fahr­zeugs.

Der Fahrer ver­klagte dar­auf­hin die Ver­siche­rung, denn die Repa­ratur war zwar teurer als der Kauf eines ver­gleich­baren Fahr­zeugs. Er lag aber unter dem vom BGH fest­gesetz­ten Inte­gritäts­zuschlag von bis zu 130 Prozent des Wie­der­beschaf­fungs­werts. Das Gericht gab dennoch der Ver­siche­rung Recht. Eine Aus­nahme sei nur möglich, wenn beson­dere Umstände gegen eine weitere Benut­zung des repa­rier­ten Fahr­zeugs spre­chen.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/on/08/03/20/service/auto/t/rzo411273.html
Donnerstag, 20. März 2008, 17:19 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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