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Dienstag, 18. Juni 13
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50.000 Unternehmen drohen hohe Ordnungsgelder: Aktenflut rollt auf Bonn zu Bonn - "Wir erwarten einen Tsunami", meint ein Jurist im Bonner Landgericht. Er fürchtet aber keine unberechenbare Naturgewalt am Rhein, sondern eine gigantische Widerspruchswelle gegen Sanktionen, die das neue Bundesamt für Justiz verhängt.
Denn das Amt hat 350.000 Unternehmen hohe Ordnungsgelder angedroht, weil sie ihre Bilanzen von 2006 noch nicht bis Ende 2007 ins elektronische Handels-, Genossenschafts- oder Unternehmensregister gestellt haben. 100.000 Fälle dürften wegen ungenauer Angaben folgen. Der Bund rühmt sich, dass er die Registergerichte der Länder entlastet. NRW dürfte es nicht trösten. Denn nach dem Gesetz ist das Bonner Landgericht für alle Streitfälle zentral zuständig. "Das ist für den Bund schmerzfrei", heißt es im Düsseldorfer Justizministerium lakonisch. Denn die Ordnungsgelder zwischen 2500 und 25.000 Euro fließen in die Bundeskasse. Das Bonner Landgericht hat intern zu seinem Schrecken ausgerechnet: Es braucht 65 neue Richter, wenn nur 15 Prozent der Firmen gegen zunächst erwartete 500.000 Ordnungsgeldbescheide gerichtlich vorgehen. Vorerst hat ihm das Land aber nur 11 Tarifbeschäftigte und 14 Richter zur Probe zugesagt, die erfahrene Richter allenfalls entlasten können. Vorsorglich hat das Landgericht schon einmal formal zehn neue Kammern geschaffen. Sie sind mit Richtern besetzt, die auch noch ihr bisheriges Pensum bewältigen müssen. Werden die Kammern dauerhaft gebraucht, müssen zig Stellen für Vorsitzende Richter ausgeschrieben werden, die je nach Alter zwischen 3800 und 4400 Euro brutto erhalten. Nach den Worten eines Anwalts hat das Landgericht als erste Instanz bemerkt, welche Aktenberge und Folgekosten auf NRW bei aller Freude übers neue Bundesamt (knapp 600 Stellen) zurollen. "Eine Polit-Posse", meint er. Aber den Richtern bleibt ihr rheinischer Humor im Halse stecken. Sie fühlen sich "alleine gelassen", heißt es hinter vorgehaltener Hand. Aber noch herrscht Ruhe vor dem Sturm: Das Bundesamt bearbeitet noch die Einsprüche, wie es sagt. Das neue Gesetz zur Offenlegung von Bilanzen gilt auf Drängen der EU seit Januar 2007. Offenlegungspflichtig sind vor allem Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KGs und sehr große Personenhandelsgesellschaften. Einblick in elektronische Register haben Geschäftspartner, Gläubiger oder Gesellschafter.
RZO
http://rhein-zeitung.de/on/08/05/07/rlp/t/rzo423705.html ![]() |
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