Hunde-Sitting: Den Halter nach Haftpflicht fragen
Henstedt-Ulzburg Bevor ein Tierfreund einen fremden Hund hütet, fragt er den Halter besser, ob der Vierbeiner versichert ist. Ansonsten kann es bei einem Unfall mit dem Tier teuer werden.
Besteht eine Tierhalterhaftpflicht, ist der Hüter abgesichert, wenn sich der Hund etwa beim Spazierengehen losreißt und einen Unfall verursacht, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Hat der Halter keine solche Police, sollte der Vierbeiner nur dann in Obhut genommen werden, wenn die eigene Privathaftpflicht das «Hüten fremder Hunde» ausdrücklich erlaubt.
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