TV-Gerät aus Ausstellung - Preisnachlass verlangen
Hamburg Beim Kauf eines Fernsehers oder anderer Unterhaltungselektronik aus der Verkaufsausstellung können Käufer einen deutlichen Preisnachlass verlangen.
Weniger als 30 Prozent sollten es nicht sein, sagt Dirk Petersen von der Verbraucherzentrale Hamburg.
«Schließlich handelt es sich um ein nicht mehr neues Gerät.» Wichtig sei zudem, darauf zu achten, dass die übliche Gewährleistung und Garantie trotz des Nachlasses bestehen bleiben. Ein Recht auf den Rabatt hat der Kunde allerdings nicht: «Letztlich ist es Verhandlungssache.»
Auf der Internationalen Funkausstellung (IFA, 29. bis 3. September) in Berlin werden viele Hersteller neue Geräte präsentieren, die dann zum Teil direkt nach der Messe in den Handel kommen. Um Platz für die neuen Produkte zu schaffen, setzen viele Händler die Preise für Auslaufmodelle derzeit herunter. Eine Garantie für ein Schnäppchen ist das nicht. Und unabhängig von etwaigen Rabatten ist es sinnvoll, vor dem Kauf Preise zu vergleichen.
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