Auch bei Auto-Besitz: Nutzungsausfall für Motorrad
Düsseldorf/Berlin Wird ein Motorrad bei einem Unfall beschädigt, kann der Besitzer Nutzungsausfall geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn er noch ein Auto zur Verfügung hat.
Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist (Az.: 1 U 198/07). Der Motorradfahrer hatte die gegnerische Versicherung verklagt, die einen Nutzungsausfall verweigert hatte.
Als Begründung gab er an, dass er mit dem Motorrad je nach Witterung auch zur Arbeit fahre. Das Gericht gab dem Mann grundsätzlich recht - mit der Begründung, er habe mit dem Bike nicht nur «Spaßfahrten» gemacht. Das Auto könne den Gebrauchsvorteil des Motorrads nicht ersetzen.
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