Gericht: Anwohner müssen Mobilfunkanlage hinnehmen
Koblenz Anwohner müssen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz eine Mobilfunkanlage hinnehmen, wenn diese die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhält.
Die Richter wiesen den Antrag eines Bürgers ab, der gesundheitliche Schäden befürchtet, da die Anlage nur 100 Meter von seinem Haus entfernt steht. Das Gericht erklärte laut Mitteilung vom Montag (18. Augus), die Anlage rufe keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor. Es stützte sich dabei unter anderem auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich (Az.: 1 L 847/08.KO).
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