Telefonanbieterwechsel: Nummernmitnahme oft schwierig
Kiel/Berlin Beim Wechsel der Festnetz- oder Handy-Anbieters kann die bisherige Nummer nicht immer mitgenommen werden.
Verbraucher erkundigen sich daher am besten beim neuen Anbieter, ob er mit dem bisherigen kooperiert, raten Verbraucherschützer.
Der Zeitschrift «Guter Rat» zufolge gestaltet sich die Mitnahme der Rufnummer - oft auch «Portierung» genannt - von einem Anbieter zum anderen «häufig äußerst schwierig». Das liege oft aber auch am Vorgehen des Kunden. Daher empfiehlt die Zeitschrift, die Kündigung des bisherigen Anschlusses und dabei auch die Portierung den neuen Anbieter erledigen zu lassen.
Der Haken dabei ist aber, dass der Verbraucher diese Wahl nicht immer hat, berichtet Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel: «Es kann sein, dass der neue Anbieter sagt, der alte müsse die Portierung übernehmen.»
Scherereien vorbeugen kann der Verbraucher auch, indem er auf eine schriftliche Auftragsbestätigung besteht. Am besten dran sei er, wenn der neue Anbieter ein Datum nennt, bis zu dem die Ummeldung erledigt ist. Tut er das nicht, wird nach Möglichkeit danach gefragt. «Einige Anbieter weisen darauf hin, dass sie einen gewissen Vorlauf brauchen - wer zum 1. November wechseln will, muss dann vielleicht bis zum 15. September gekündigt haben», erläutert Thomas Hagen.
Klappt die Ummeldung mitsamt der Nummer-Mitnahme nicht innerhalb der genannten Frist, hat der Kunde unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz. Darauf, ihn im Ernstfall auch durchsetzen zu können, verlässt er sich laut Hagen aber besser nicht: «Das ist eine ganz schwierige Kiste.» So sei etwa unter Umständen nur mit großem Aufwand zu ermitteln, ob der alte oder der neue Anbieter für die Verzögerung verantwortlich ist. «Und im zweiten Schritt wird es sehr schwer sein, den entstandenen Schaden zu beziffern.»
dpa-infocom