Berlin Ungewöhnlich hohe Heizkosten können nur dann ein Mangel der Wohnung sein, wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Verbraucher Initiative aufmerksam macht. Ob ein Fehler vorliegt, müsse nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Heizungseinbaus beurteilt werden - der Vermieter sei nicht verpflichtet... mehr…
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