Tasche muss nicht zur Kontrolle vorgezeigt werden
Berlin Kunden müssen in Geschäften nicht ihre Taschen vorzeigen, um sie kontrollieren zu lassen.
Selbst wenn ein Schild am Eingang auf die Taschenkontrolle hinweist, gibt es keine Pflicht dazu, berichtet «Schekker», das Jugendmagazin der Bundesregierung.
Nicht einmal die Polizei dürfe in Deutschland Taschen kontrollieren, wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Verkäufer machten sich im Falle einer erzwungenen Kontrolle sogar der Nötigung schuldig.
Zum Runterladen: www.schekker.de/magazin/index.html
dpa-infocom









