Erwerbsminderung: Riester-Vertrag anpassen
Berlin Die Deutsche Rentenversicherung rät Beziehern von Erwerbsminderungsrenten dazu, ihren Riester-Vertrag anzupassen.
Um weiter die volle Förderung zu erhalten, müssen Empfänger solcher Renten jetzt einen Mindesteigenbeitrag leisten, so die Einrichtung.
Bislang konnte dieser Personenkreis , ebenso wie Empfänger einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit, nur nach dem sogenannten Huckepack-Prinzip «riestern». Dazu wurden sie in einen Riester-Vertrag des Ehepartners eingeschlossen. Im Zuge des neuen Eigenheimrentengesetzes wurde das nun geändert, heißt es.
Erwerbsminderungsrentner sind nun direkt förderberechtigt - sie müssen daher Kontakt zum Anbieter des Riester-Vertrags aufnehmen, um weiter die volle Förderung zu erhalten. Der geforderte jährliche Mindesteigenbeitrag errechnet sich den Angaben zufolge nach dem Vorjahreseinkommen. Bei einer Bruttojahresrente von 12 000 Euro vor Abzug der Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung betrage er zum Beispiel für eine Versicherte mit Kind 141 Euro.
dpa-infocom










