SPD-Abgeordneter Körper: Initiator des Gesetzentwurfes zur Patientenverfügung sieht zu viele bürokratische Hürden
Berlin/Koblenz Fritz Rudolf Körper, SPD-Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Bad Kreuznach, brachte mit seinem Fraktionskollegen Joachim Stünker im März einen Gesetzesentwurf ein, der die Gültigkeit von Patientenverfügungen regeln soll. Der SPD-Entwurf ist Grundlage der aktuellen Debatte.
Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist die Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen umstritten. Das verunsichert Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung getroffen haben.
Der jetzt von Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegte Entwurf beharrt auf der Unverbindlichkeit einer Patientenverfügung, wenn sie zum Abbruch einer - möglicherweise - lebensverlängernden ärztlichen Maßnahme führen würde. Das läuft darauf hinaus, dass in diesen Fällen das natürliche Sterben nicht zugelassen, sondern zunächst der Einsatz der gesamten Palette der Medizin gefordert wird. Ich halte dagegen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bei der Entscheidung über teils schwere ärztliche Eingriffe auch dann gewährleistet werden muss, wenn infolge dieser Entscheidung der Sterbeprozess nicht aufgehalten wird.
Er hat ja gerade das zur Folge , wogegen sich Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, wehren wollen: Er nimmt ihnen die Möglichkeit, selbst über den eigenen Körper zu bestimmen und sich gegen eine Zwangsbehandlung zu wehren. Er errichtet bürokratische Hürden, durch die den Patienten hohe Kosten entstehen können. Das wirkt abschreckend. Zudem verlören viele Millionen bereits bestehender Patientenverfügungen ihre Gültigkeit. Notariell beurkundete Verfügungen sollen selbst dann wirkungslos bleiben, wenn sie in Unkenntnis späterer medizinischer Entwicklungen abgegeben wurden - die sind jedoch nie vorher bekannt.
Die Reichweitenbegrenzung ist Gegenstand des neu eingebrachten Gesetzesvorschlags. Sie hat zur Folge, dass der vorab erklärte Wille des Patienten lediglich berücksichtigt wird, wenn der Krankheitsverlauf unumkehrbar ist, also relativ rasch zum Tode führt und laut ärztlicher Diagnose keine Aussicht auf Heilung besteht.
Ich halte es für fahrlässig , die Diskussion um die Patientenverfügung in Zusammenhang mit aktiver Sterbehilfe zu bringen. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Hier geht es um das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen im Hinblick auf die Abwehr ärztlicher Maßnahmen mit dem Ziel, den natürlichen Lauf der Dinge geschehen zu lassen. Es geht gerade nicht um einen Eingriff zur Lebensbeendigung.
Das Gespräch führte RZ-Redakteurin Nicole Mieding
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