Bröckelnde Fassade: Mieter muss Mangel nicht hinnehmen
Berlin Mieter müssen bröckelnde Fassaden und verfallene Treppenhäuser in ihren Häusern nicht einfach hinnehmen.
«Wenn die Fassade zum Beispiel spürbare Mängel aufweist, dann kann beim Vermieter grundsätzlich Abhilfe verlangt werden.».
Das sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Dies gelte jedoch nicht dann, wenn der Mieter bereits in ein heruntergekommenes Haus eingezogen sei. Entscheidend sei immer der Zustand des Hauses zum Zeitpunkt des Einzugs.
Rechtlich könne die Beseitigung solcher Mängel allerdings nur sehr schwer durchgesetzt werden, räumte der Mieterbund ein. Es gebe keine eindeutigen Vorgaben, wie das Treppenhaus oder die Fassade auszusehen habe.
Deutscher Mieterbund: www.mieterbund.de
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