Berlin Für die Heizkostenabrechnung in einem gemischten Wohn- und Geschäftshaus muss der Vermieter eine Vorerfassung der Nutzergruppen vornehmen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Denn laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe müsse der Verbrauchsanteil der Wohnungen und der der Geschäftslokale durch getrennte Zähler erfasst werden (Az.: VIII ZR 57/07). mehr…
Weitere Themen