Baustelleneinrichtung im Bauvertrag regeln
Berlin Die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung im Bauvertrag festzuhalten, beugt späterem Ärger mit dem Bauträger vor.
Wer diesen Punkt nicht in seinem Vertrag mit aufgenommen hat, muss mit erheblichen Zusatzkosten rechnen.
Wichtig sei daher auch, den Umfang genau zu beschreiben, rät der Verband Privater Bauherren in Berlin. Aufgelistet gehörten den Empfehlungen zufolge alle nötigen Geräte zur Bauausführung, die Ausweisung von Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück und die Festlegung der Zufahrten. Gedacht werden muss auch an den Standplatz des Baukrans, ein Zwischenlager für den Bodenaushub, Baustrom und Bauwasser sowie ein Toilettenhäuschen und die Bauschuttbeseitigung.
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