Köln Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil gegen die Lufthansa die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Im Streit um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens gaben die Richter dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht und erklärten eine Klausel für unwirksam. Diese besagt, dass Flugtickets ungültig werden, wenn die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten werden: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt... mehr…
Dortmund Urlaubern steht eine kostenlose Hotelübernachtung und eine Ausgleichszahlung zu, wenn sie wegen eines Flugausfalls erst einen Tag später als geplant fliegen können. Diese beiden Leistungen dürfen nicht verrechnet werden. mehr…
Bad Homburg/Wiesbaden Touristen müssen bei ihrer Buchung auf Einreisebestimmungen des Urlaubslandes hingewiesen werden, die für sie besonders wichtig sind. mehr…
Frankfurt/Main Den Filmtitel «Man spricht Deutsch» hatten Türkei-Urlauber wohl im Sinn, die ihre Kinder im «Miniclub» ihres Hotels betreuen lassen wollten. mehr…
Köln Pauschalurlauber müssen es nicht akzeptieren, jede Nacht im Hotel von lauter Discomusik am Schlafen gehindert zu werden. Wenn eine durchgängige Störung der Nachtruhe eintritt, seien auch die übrigen Reiseleistungen «entwertet». mehr…
Wed, 19. Nov. 2008, 14:16 © Rhein-Zeitung
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