Vertrag geht zu spät zu: Jobverhältnis wird unbefristet
Berlin Einen befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitnehmer von beiden Seiten unterschrieben vor Beginn der Tätigkeit erhalten haben. Andernfalls wird aus dem befristeten Arbeitsplatz eine unbefristete Stelle.
So entschied das Landesarbeitsgericht Berlin (Az.: 15 Sa 128/07). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin. In dem Fall sollte eine Lehrerin befristet eingestellt werden. Sie unterschrieb zwei vom Arbeitgeber vorgelegte, aber noch nicht unterzeichnete Arbeitsverträge. Nachdem sie ihre Tätigkeit aufgenommen hatte, verstrich noch mehr als eine Woche, bevor sie vom zuständigen Landesschulamtsleiter den unterschriebenen Arbeitsvertrag erhielt.
Sie reichte Klage gegen die Befristung ein mit der Begründung, ein wirksamer befristeter Arbeitsvertrag sei nicht zustande gekommen. Dafür hätte der Arbeitsvertrag ihr vor Aufnahme der Tätigkeit zugehen müssen. Das sahen die Richter auch so. Entsprechend gilt die Lehrerin als unbefristet eingestellt.
Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)
Deutsche Anwaltauskunft: www.anwaltauskunft.de
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