Versicherungsschutz nur bei offizieller Weihnachtsfeier
Hamburg Arbeitnehmer sind bei einer Weihnachtsfeier nicht automatisch gesetzlich unfallversichert.
Voraussetzung ist, dass es sich um die offizielle Weihnachtsfeier des Unternehmens handelt.
Der Chef muss die Feier «billigen , fördern und mitfeiern», so die Unfallkasse Nord in Hamburg. In dem Fall gilt der Versicherungsschutz auch, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit und der Betriebsräume stattfindet. Er gilt nicht bei privaten Feiern, wenn sich zum Beispiel Kollegen abends privat zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern.
Nicht versichert sind den Angaben zufolge außerdem Familienangehörige und Gäste, selbst wenn sie eingeladen wurden. Auch wer beim Punsch oder Glühwein nicht rechtzeitig Pause macht, riskiert seinen Versicherungsschutz: Grundsätzlich sollten in diesem Fall für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi gewählt werden, rät die Unfallkasse.
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