Vermieter darf Kaution nicht einfach nutzen
Halle/Berlin Zieht ein Mieter aus, darf der Vermieter die hinterlegte Kaution nicht ohne weiteres für sich nutzen.
Zuvor muss die Berechtigung seiner Forderung zweifelsfrei feststehen, hat das Landgericht Halle entschieden.
Denn eine Kaution diene nur dazu , die Ansprüche des Vermieters zu sichern - nicht aber dazu, um sie schneller zu erfüllen, erläutert der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin (Az.: 2 S 121/07). Im verhandelten Fall hatten sich beide Parteien zunächst darüber gestritten, ob der Mieter bei seinem Auszug zu gewissen Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Im Zuge der Auseinandersetzung wollte sich der Vermieter dann die hinterlegte Kaution auszahlen lassen. Um das zu verhindern, beantragte der Mieter eine einstweilige Verfügung, und die Richter gaben ihm recht.
dpa-infocom