Mannheim Die Hochschulen in Baden-Württemberg dürfen weiterhin Studiengebühren erheben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Montag entschieden.
Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien verfassungsgemäß und sozialverträglich, urteilten die Mannheimer Richter. Damit blieben die vier Klagen gegen die Universität Karlsruhe und die Pädagogische Hochschule in Freiburg erfolglos. Der VGH bestätigte Urteile der Vorinstanz. mehr…
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