Hundehalter auch haftbar für angekettete Tiere
Coburg Hundehalter können für Bisse ihrer Tiere auch dann haftbar gemacht werden, wenn die Vierbeiner bei der Attacke angekettet waren.
Voraussetzung dafür sei, dass die Aggressivität des Hundes von früheren Vorfällen her bekannt ist.
So hieß es in einem am Freitag (16. Januar) veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg. Im konkreten Fall muss die Besitzerin eines Hundes 1500 Euro Schmerzensgeld an einen verletzten Achtjährigen zahlen, obwohl das Kind vor dem angeketteten Tier gewarnt worden war. Der Hund sei schon vorher als aggressiv aufgefallen und hätte daher bei Anwesenheit von Kindern weggesperrt werden müssen, hieß es zur Urteilsbegründung.
Der Achtjährige hatte - vertreten durch seine Eltern - 12 500 Euro Schmerzensgeld verlangt. In dieser Höhe sei das Schmerzensgeld nicht angemessen, da die Verletzungen des Jungen komplett verheilt seien, urteilte das Gericht. Außerdem trage er eine Mitschuld. Der Achtjährige hätte von der Gefahr fremder Hunde wissen müssen (Urteil vom 10. Juni 2008, AZ 11 O 660/07).
dpa-infocom
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