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Hund läuft frei herum: Tierhalter haftet bei Unfall

Hamm/München Ein Fahrradfahrer hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn er durch einen freilaufenden Hund stürzt.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Es bestehe in solchen Fällen grundsätzlich die Vermutung, dass das Bewegungsverhalten des Hundes den Sturz verursacht habe - ein Mitverschulden des Radfahrers müsse der Tierhalter beweisen (Aktenzeichen: 6 U 60/08). Das Gericht gab in dem Fall der Klage einer Fahrradfahrerin statt. Der Frau war auf einem Feldweg ein Spaziergänger mit einem nicht angeleinten Hund entgegengekommen. Nach Angaben der Klägerin lief ihr der Hund in das Vorderrad, so dass sie stürzte. Dabei verletzte sie sich an einem Brustwirbelkörper. Das Landgericht wies die Klage ab - das Oberlandesgericht dagegen sah die Forderung als berechtigt an. Der sogenannte Anscheinsbeweis spreche dafür, dass der nicht angeleinte Hund den Sturz verursacht habe. Daher sei es Sache des Tierhalters, den Gegenbeweis zu führen. Und das sei ihm nicht gelungen.

dpa-infocom



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