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Kündigungen: Arbeitgeber nicht an Aussagen gebunden

Leipzig Öffentliche Äußerungen des Arbeitgebers zu betriebsbedingten Kündigungen sind rechtlich nicht bindend.

Auch wenn ein Arbeitgeber ausdrücklich erklärt, dass es keine Kündigungen geben werde, könnten Arbeitnehmer daraus keine Rechtsansprüche ableiten.

Das sagte Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Solche Äußerungen haben keine vertragliche Bindungswirkung.» Das gelte auch für entsprechende Erklärungen in der Mitarbeiterzeitung, im Intranet oder bei einer Betriebsversammlung.

dpa-infocom



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