Welche Rentner Steuern zahlen müssen
Berlin Auch wenn ihre jährlichen Einkünfte in den vergangenen Jahren über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro lagen, müssen Rentner nicht unbedingt Steuern zahlen oder nachzahlen.
Rechenbeispiele des Bundes der Steuerzahler zeigen, warum Ruheständler auch mit durchschnittlichen Rentenbezügen unter der Steuergrenze bleiben: Laut dem Alterseinkünftegesetz, das einen jährlich steigende Besteuerungsanteil bei den Ruhestandsbezügen zum Inhalt hat, muss ein Rentner 54 Prozent versteuern, wenn er 2007 in Rente gegangen ist. Bei jährlichen Bezügen von 14 300 Euro betragen seine zu versteuernden Einkünfte 7722 Euro, so die Organisation in Berlin. Zieht man die Werbungskostenpauschale ab, bleibt dieser Rentner unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro.
Der Grundfreibetrag wurde zwar im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets rückwirkend zum 1. Januar auf 7834 Euro erhöht. Für die vergangenen Jahre belief er sich aber auf 7664 Euro. Auf Grundlage dieser Zahl hat der Steuerzahlerbund, gestaffelt nach dem Jahr des Rentenbeginns, eine Tabelle aufgestellt. Ihr zufolge bleiben Ruheständler mit Rentenbeginn im Jahr 2005 von einer Steuerzahlung verschont, wenn sie ausschließlich gesetzliche Renten bis zu einer Höhe von 15 533 Euro im Jahr beziehen. Bei einem Renteneintritt ab 2006 sind es 14 936 Euro, für 2007 beträgt der Wert 14 383 Euro. Mit Rentenbeginn im Jahr 2008 fällt der Betrag unter 14 000 Euro.
Informationen über die Besteuerung und das Verfahren zur Meldung von Alterseinkünften an die Finanzämter hat die Deutsche Rentenversicherung in einer kostenlosen Broschüre zusammengestellt. Sie trägt den Titel «Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht» und kann unter «deutsche-rentenversicherung.de» heruntergeladen werden. Telefonisch können Interessierte sie unter der Telefonnummer 0800/10 00 48 00 bestellen.
Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
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