Hauseigentümer in der Pflicht: Dachlawinen vermeiden
Jena Ein Hauseigentümer hat grundsätzlich die Pflicht, Schäden durch Dachlawinen zu verhindern.
Zwar muss er wegen der damit verbundenen Gefahren für sich selbst das Dach nicht völlig frei räumen, aber zumindest Schnee und Eis im Auge behalten.
Notfalls sei erforderlich, vorbeugend unter Einschaltung von Fachleuten tätig werden, berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena (Aktenzeichen: 2 U 202/08).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Fahrzeughalters gegen einen Hauseigentümer statt. Das Fahrzeug des Klägers war beim Vorbeifahren durch Eis- und Schneeplatten, die von einem Hausdach herabstürzten, beschädigt worden. Der Kläger war der Meinung, der Hauseigentümer habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Das OLG stimmte dem zu. Insbesondere wenn ein Dach keine Schneefanggitter aufweise, habe der Eigentümer die Pflicht, Schnee- und Eismassen auf dem Dach sorgfältig zu beobachten und notfalls zu beseitigen.
dpa-infocom
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