Mainzer Justiz will Schöffen nicht für Versehen sitzen lassen
Mainz 3079 Schöffen gibt es in Rheinland-Pfalz derzeit - Peter Wenske-Wallner dürfte der erste sein, der wegen eines verpassten Prozesstermins ins Gefängnis gehen könnte. Er soll 800 Euro Ordnungsgeld zahlen, kann aber nach seinen eigenen Angaben wegen seiner schmalen Rente das Geld nicht aufbringen und will ersatzweise zehn Tage hinter Gitter gehen.
Die Ankündigung hat aber die Justiz wachgerüttelt: "Aus meiner persönlichen Sicht steht noch nicht fest, dass er wirklich ins Gefängnis muss", sagt der Mainzer Amtsgerichts-Direktor Matthias Scherer.
Wenske-Wallner hat inzwischen schon manches Interview gegeben und nimmt die Situation locker: "Ich nehme mir ein paar Kassetten und Bücher mit", zitiert ihn die "Bild". Bis zum 31. März muss er einrücken - und rechtzeitig vorher, wenn seine Frau aus dem Urlaub zurück ist und er sich nicht mehr um die Katze kümmern muss, will er sich in der JVA vorstellen.
Anlass des Ärgers ist ein Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall. Der Prozess mit 40 Zeugen hätte beinahe verschoben werden müssen, wenn sich nicht doch noch auf die Schnelle ein Ersatzschöffe für Peter Wenske-Wallner gefunden hätte. Wenske-Wallner, in seinem Heimatort Ober-Olm Vorsitzender des Turnvereins, erklärt sein Fehlen mit einem Versehen: Er habe sich um einen Tag vertan und war noch im Urlaub.
Dass ein Schöffe unentschuldigt einen Termin versäumt, "kommt eigentlich so gut wie nie vor", sagt Scherer. Das Gericht habe bei unentschuldigtem Fehlen keinen Ermessensspielraum: Dann müsse ein Ordnungsgeld verhängt werden. "Über die Höhe kann man sich streiten", räumt Scherer ein. Die Spanne reicht von 5 bis 1000 Euro. Er persönlich hätte es wohl "so ähnlich gemacht" wie seine Richterkollegin damals, so Scherer.
15 Monate nach dem verpassten Prozess hatte den Pensionär, der heute nicht mehr als Schöffe tätig ist, der Bescheid erreicht.
Nach Ansicht von Scherer werden sich Richterin und Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen noch einmal mit dem Fall befassen. Der Mann habe aber auch keine Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt, was vielleicht eine Abmilderung bewirkt hätte.
RZO
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