Stadt muss abgestellte Fahrräder hinnehmen
Lüneburg/Bremen (dpa/tmn) - Städte und Gemeinden müssen es grundsätzlich hinnehmen, dass Fahrräder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Optische Beeinträchtigungen seien kein ausreichender Grund für eine Verwaltung, abgestellte Fahrräder entfernen zu lassen.
Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hervor, auf das der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hinweist (Az.: 111 LA 172/08). Nur ein behinderndes oder belästigendes Parken könne den Abtransport rechtfertigen.
In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mann gegen die Stadt Göttingen zur Wehr gesetzt. Diese hatte sein auf dem Bahnhofvorplatz abgestelltes Fahrrad aufbrechen und abtransportieren lassen und dem Mann die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Das Gericht entschied jedoch, dass das Abstellen nicht rechtswidrig gewesen sei, weil das Fahrrad niemanden belästigt habe.
dpa-infocom
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