Händler darf Schulranzen im Internet verkaufen
Frankenthal/Berlin Der Frankenthaler Hersteller von Schulranzen Sternjakob darf einem Händler nicht den Verkauf übers Internet untersagen. Dies entschied das Berliner Landgericht am Dienstag (Az.: 16 O 729/07 Kart.).
Der Berliner Händler hatte das Unternehmen verklagt, weil es ihm den Online-Verkauf der Ranzen verbieten wollte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Eine solche Regel ist aus Sicht des Gerichts jedoch wettbewerbswidrig. Gegen das Urteil kann der Hersteller Berufung einlegen.
dpa-infocom
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