München/Wiesbaden Sparkassenkunden können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dienstag (21. April) zu viel gezahlte Zinsen und Entgelte für Kreditverträge zurückfordern. Jörg Schädtler, Vorsitzender der klagenden Schutzgemeinschaft für Bankkunden in Spalt bei Nürnberg, rät den Kunden, die Kreditinstitute schriftlich aufzufordern, die Zinsen und Entgelte gemäß dem Urteil rückwirkend neu zu berechnen. mehr…
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