Stuttgart/Berlin Bei einem unbefristeten Streik in der KindertagesstĂ€tte darf die Mutter oder der Vater notfalls vorĂŒbergehend bei der Arbeit fehlen. Das sagte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Von Freitag (15. Mai) an wird in mehreren BundeslĂ€ndern in den KindertagesstĂ€tten gestreikt. «FĂŒr wie lange, ist nicht genau geregelt - zwei bis drei Tage sind aber in der Regel zulĂ€ssig»... mehr…
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