München/Berlin Wird ein Wohnmobil mit den Worten «sofort urlaubsklar» beworben, stellt das keine Garantie des Verkäufers dar. Das hat das Amtsgericht München in einem Fall entschieden. Darüber berichtete die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Az.: 264 C 1007/08). Der Käufer blieb mit dem Wohnmobil kurz nach dem Kauf liegen. Er ließ den Camper reparieren und verlangte die Kosten vom Verkäufer zurück. Die Werbung stellt den Richtern zufolge aber keine Garantie dar. mehr…
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