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Cher reicht Millionenklage gegen Plattenfirma ein

Los Angeles Die amerikanische Pop-Diva Cher (62) hat eine Millionenklage gegen ihre Plattenfirma Universal Music Group eingereicht.

Wie das Branchenblatt «Hollywood Reporter» berichtete, fühlt sich die Sängerin von dem kalifornischen Unternehmen betrogen.

Sie verlangt fünf Millionen Dollar Schadenersatz (etwa 3,5 Millionen Euro). Cher wirft dem Label Vertragsbruch und «widerrechtliche Taktiken» vor.

Laut Klageschrift, die bei einem Gericht in Los Angeles einging, hat die Firma Einkünfte aus dem Verkauf der Platten «The Greatest Hits» (1999) und «The Very Best Of Cher» (2002) nicht wahrheitsgetreu angegeben und ihr somit Tantiemen vorenthalten.

Die Angehörigen von Chers Ex-Ehemann Sonny Bono (1935-1998) treten als Mitkläger auf. Der Sänger, mit dem Cher 1965 durch den Hit «I Got You, Babe» berühmt wurde, war vor elf Jahren bei einem Skiunfall ums Leben gekommen. Das Paar hatte sich bei seiner Scheidung im Jahr 1974 nach gerichtlichem Streit darauf geeinigt, die Tantiemen gemeinsam aufgenommener Lieder zu teilen. Ein Teil davon geht nun an Bonos letzte Frau Mary und an seine vier Kinder.

dpa-infocom



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