Urteil bestätigt: Bauspar-Abschlussgebühr rechtens
Hamburg Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparverträgen haben Verbraucherschützer vor dem Hamburger Landgericht eine weitere Niederlage einstecken müssen.
Das Gericht wies eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Deutscher Ring zurück. Diese hatte erreichen wollen, dass die bei Vertragsabschluss automatisch fällige Gebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme verboten wird. Ihrer Meinung nach bekommen Kunden dafür keine Gegenleistung. Schon im März hatte das Landgericht Heilbronn eine identische Klage der Verbraucherzentrale gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall abgelehnt.
Die Verbraucherzentrale hatte die von den Bausparkassen in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geforderte Gebührenzahlung in einem sogenannten abstrakten Normenkontrollverfahren anfechten wollen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, fehlt dafür nach Auffassung der Hamburger Richter aber die rechtliche Handhabe. Die Eröffnung eines Kontrollverfahrens ist nur bei «Preisnebenabreden» möglich, durch die es zu verdeckten Preisänderungen kommt. Bei der Gebühr handle es sich nach Meinung des Gerichts jedoch um eine normale «Preisabrede», die von den Richtern nicht beanstandet werden könne, sagte sie.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn hatte die Klägerin erklärt, dass die Bausparkassen ihre normalen Verwaltungs- und Vertriebskosten durch die Gebühr auf die Kunden abwälzten. Dies sei «intransparent». Die Richter waren dieser Argumentation damals nicht gefolgt. Es müsse Anbietern möglich sein, den Preis für ein Angebot in Bestandteile aufzuteilen, hieß es damals vonseiten des Gerichts. Zudem würden Bausparer bei Vertragsabschluss deutlich auf die Gebühr hingewiesen, weshalb von Intransparenz keine Rede sein könne.
dpa-infocom
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