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Schlechte Beratung: Bank muss Kundin entschädigen

Wiesbaden Eine Anlegerin hat von der Commerzbank in Wiesbaden wegen mangelhafter Beratung einen Schadenersatz von 42 000 Euro plus Zinsen erstritten.

Unter anderem erhielt die Klägerin den Verkaufsprospekt eines geschlossenen Fonds erst Monate nach Vertragsabschluss.

Das Landgericht Wiesbaden habe mit dem Urteil (Aktenzeichen: 9 O 46/08) klargestellt, «dass die Bank eine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht trifft», erklärten die Rechtsvertreter der Frau am Dienstag (26.5.). Die Commerzbank prüfe die Entscheidungsgründe des bereits im April ergangenen Richterspruches, sagte ein Firmensprecher in Frankfurt/Main.

Die Bank hatte der 74-jährigen Klägerin, die in Polen geboren wurde und nur schlecht Deutsch spricht, 2006 den Kauf von Anteilen eines geschlossenen Fonds vorgeschlagen. Eine ausführliche Beratung, eine Aufklärung über die Risiken dieses Geschäftsmodells habe es nicht gegeben, sagte die Frau vor Gericht. Der Verkaufsprospekt sei ihr erst Monate nach der Unterzeichnung ausgehändigt worden. Prozessvertreter der Bank wiesen die Vorwürfe zurück.

Die Anlegerin hätte das Geschäft nicht abgeschlossen, wenn es ihr ordnungsgemäß erklärt worden wäre, urteilte die Richterin. Deshalb müsse die Bank Schadenersatz in Höhe des investierten Geldes leisten, damit die Frau das Geschäft rückabwickeln könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa-infocom



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