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Letzte Chance: Am 2. Juni läuft Frist für Steuer ab

Berlin Über das verlängerte Wochenende ist noch Zeit.

Dann müssen alle, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, die Papiere beim Finanzamt eingereicht haben.

Online geht das am schnellsten - nach Pfingsten ist die Frist abgelaufen. Wer mehr Zeit braucht, bekommt sie am leichtesten, indem er einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, rät der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Der Fristablauf nach Pfingsten ist in diesem Jahr eine Besonderheit. In der Regel ist der Stichtag der 31. Mai. Weil der aber in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, läuft die Frist bis zum 2. Juni. Bis dahin müssen all jene ihre Steuererklärung einreichen, die gesetzlich zu einer Abgabe verpflichtet sind. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde oder Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld oder Nebeneinkünfte bezogen wurden, zählt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin auf - zumindest dann, wenn der Betrag von 410 Euro im Jahr überstiegen wurde.

Außerdem gelte die Pflicht, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination drei/fünf bestand. Auch wenn auf einer zweiten Steuerkarte gearbeitet wurde, muss die Frist eingehalten werden. Die Frist verlängert sich automatisch bis Ende des Jahres, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Papiere erstellt.

Wer es nicht zum Termin schafft, hat aber nicht ganz verloren: «Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich per formlosem Antrag möglich», sagte Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Ich würde einen Brief schreiben mit meiner Steuernummer.» Ein Rechtsanspruch auf eine Bestätigung der Verlängerung vom Amt gibt es nicht. «In der Regel kommt aber ein Brief vom Amt zurück, der das bestätigt.»

Bei «normalen Steuerbürgern» gibt es ihrer Einschätzung nach auch keinen Grund, die Verlängerung der Frist nicht zu gewähren. Rein rechtlich bleibe es aber eine «Ermessenssache» des Amtes. Der leichteste Weg, eine versäumte Frist im Nachhinein zu halten, sei das Beauftragen eines Steuerberaters oder die Zusammenarbeit mit einem Lohnsteuerhilfeverein. In diesen beiden Fällen verlängert sich die Frist automatisch bis Ende des Jahres.

Grundsätzlich sollten alle Steuerzahler rechtzeitig ihre Steuererklärung einreichen, um keine Verspätungszuschläge zu riskieren, rät der BDL. Die gute Nachricht lautet: Grundsätzlich sind Arbeitnehmer von der Frist nicht betroffen. Denn sie leisten durch den monatlichen Lohnsteuerabzug Vorauszahlungen. Da diese großzügig berechnet werden, lohnt sich das Einreichen der Steuererklärung aber auch freiwillig. Denn in der Regel gebe es dann eine Steuerrückzahlung.

dpa-infocom



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