Prozessbeteiligte können Gutachter ablehnen
Saarbrücken Sachverständige können vor Gericht abgelehnt werden, wenn eine Partei begründete Zweifel an ihrer Unabhängigkeit vorbringt.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor, auf das die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin hinweisen.
Ausreichend dafür sei bereits , dass die ablehnende Partei eine mögliche Parteilichkeit des Gutachters nachweisen kann (Aktenzeichen: 5 W 104/07-34). In dem Fall sollte ein Experte ein angeblich mangelhaftes Dach begutachten. Bei der Begehung des Schauplatzes war nur eine Partei anwesend. Der anderen teilte der Gutachter im Nachhinein lediglich mit, dass er die nötigen Feststellungen bereits getroffen habe. Daraufhin lehnte diese Seite den Gutachter ab. Das Gericht entschied, dass das zu Recht geschehen sei. Denn ein Ortstermin ohne Anwesenheit des Antragsnehmers könne den Anschein der Parteilichkeit erwecken.
dpa-infocom
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