Abgeltungsteuer sparen: Kegel-Konto kennzeichnen
Berlin Sogenannte lose Personengruppen müssen auf Kontozinsen keine Abgeltungsteuer zahlen.
Schulklassen, Skatrunden oder Elternbeiräte müssen das Konto nur entsprechend kennzeichnen.
Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin und beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27. April 2009 (IV C 1-S 2252/08/10003). Die Regelung gilt für Gruppen, die weder ein Verein noch eine festgefügte Gemeinschaft sind.
Deren Konten lauten meist auf den Namen einer Einzelperson. Da für dieses Konto kein separater Freistellungsauftrag erteilt werden kann - denn Kontoinhaber und Gläubiger sind identisch -, behält die Bank die Abgeltungsteuer grundsätzlich ein. Doch bei den Konten sogenannter loser Personengruppen gilt, dass die Bank unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuer einbehalten soll. Dazu zählt, dass der Name des Kontoinhabers einen Zusatz enthält, der auf einen Personenzusammenschluss hinweist, etwa «Klassenkonto der 8B». Die Gruppe muss außerdem mindestens aus sieben Mitgliedern bestehen. Die Zinsen dürfen nicht mehr als 10 Euro pro Person und maximal 300 Euro im Jahr betragen.
dpa-infocom
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