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Datenschutz und Listenprivileg im Lexikon

Adresshandel wird eingeschränkt

Berlin Der ungezügelte Handel mit Adressen wird eingeschränkt, aber nicht völlig unterbunden. Auch künftig dürfen persönliche Daten ohne Zustimmung der Betroffenen genutzt werden.

Das nach einer Serie von Datenschutzskandalen am Freitag vom Bundestag geänderte Bundes­daten­schutz­gesetz lässt viele Ausnahmen zu.

Die Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungs­forscher dürfen weiter listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personen­gruppen ebenso nutzen wie gemeinnützige Organisationen zur Spenden­werbung. Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf als unzu­reichend. Der Bundes­daten­schutz­beauf­tragte Peter Schaar begrüßte die Änderungen grundsätzlich, auch wenn er mehr gewollt hat.

Ursprünglich sah der Entwurf der Bundesregierung vor, dass ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen keine Daten weitergegeben werden dürfen. Damit sollte das bisherige Prinzip umgekehrt werden, wonach man einer Datenweitergabe ausdrücklich widersprechen musste. Diese Bestimmung war häufig im "Klein­gedruckten" versteckt. Oft wusste ein Kunde auch gar nicht, dass mit seinen Daten gehandelt wurde. Die Koalitions­fraktionen verteidigten den Kompromiss mit dem Hinweis, dass es galt, berechtigte wirtschaftliche Interessen abzuwägen.

Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp sagte, die ursprünglichen Regelungen wären für die Wirtschaft unzumutbar gewesen. "Wir können mit dem Ergebnis zufrieden sein." Der SPD-Datenschutzexperte Michael Bürsch sprach von einem vernünftigen Kompromiss zwischen Datenschutz, Wirtschaft und Verbrauchern. Der Links-Abgeordnete Jan Korte sagte hingegen, von dem Datenschutzgipfel bei Bundes­innen­minister Wolfgang Schäuble (CDU) sei nicht mehr viel übrig geblieben. Nach Einschätzung der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz ist noch nie ein Entwurf des Innenministeriums so stark verändert worden. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, warf der Union vor, unter dem Druck der Wirtschaftslobby eingeknickt zu sein.

Das Gesetz sieht für die von den Änderungen betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Firmen dürfen künftig den Abschluss eines Vertrages nicht davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt (Kopplungsverbot). Für Markt- und Meinungsforschung verwendete Daten müssen anonymisiert werden. Für schwere Verstöße wird das Bußgeld von 250 000 auf 300 000 Euro erhöht. Zudem kann ein unrechtmäßiger Gewinn abgeschöpft werden. Bei Daten­schutz­pannen müssen die Unternehmen die Betroffenen informieren. Gestrichen wurde aus dem Entwurf eine ursprünglich vorgesehene freiwillige Überprüfung des Datenschutzes von Unternehmen.

Mehr Rechte erhalten die Aufsichtsbehörden. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden gestärkt, ihr Kündigungsschutz wird verbessert. Das Gesetz enthält auch erste Bestimmungen für einen Schutz von Arbeitnehmerdaten. Verdachtslose Durchleuchtungen wie bei der Deutschen Bahn soll es nicht mehr geben. Ein schon lange gefordertes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wird es wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode geben.

Schaar bezeichnete dies als nächstes Etappenziel. Auch die Modernisierung des Datenschutzes müsse nach der Bundestagswahl fortgesetzt werden. "Die Arbeit fängt jetzt erst richtig an." Die vielen Ausnahmen bei der Datenweitergabe führte Schaar auf eine "beispiellose Lobbykampagne" zurück. Die Verbraucherpolitiker der SPD waren mit dem Kompromiss unzufrieden. Die Union habe wirtschaftliche Interessen vor das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gestellt. Der Bundes­verband der Verbraucherzentralen warf dem Gesetzgeber Versagen vor und sprach von einem schwarzen Tag für die Verbraucher.

Die Wirtschaft zeigte sich trotz der vielen Zugeständnisse unzufrieden. Das Gesetz sei untauglich für die Praxis und bringe für die Unternehmen keine Rechtssicherheit, urteilten die Zeitungsverleger. Auch die Werbewirtschaft hatte den Entwurf bereits vor der Verabschiedung als "in vielen Punkten nebulös und in keiner Weise praxistauglich".

dpa


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