Berlin/Karlsruhe Mieter müssen ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom offenlegen, damit dieser zum Beispiel einen Energieausweis beantragen kann. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 S 523/08) hin. Diese Verpflichtung gelte auch, wenn die Mieter die Kosten direkt mit dem Energieversorger abrechnen. mehr…
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