Grundbücher nun komplett elektronisch
Berlin Die Elektronik hält weiter Einzug in die Grundbuchämter.
Ein am Freitag (10. Juli) vom Bundesrat endgültig gebilligte Gesetz erlaubt, Grundbuchverfahren künftig komplett elektronisch zu führen.
Das ist auch jetzt schon der Fall. Das neue Gesetz ermöglicht aber nun auch die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Die für eine Grundbucheintragung erforderlichen Urkunden können somit als elektronische Dokumente übermittelt und vom Grundbuchamt in einer elektronischen Akte aufbewahrt werden. Eine ins Grundbuch einzutragende Erklärung bedarf weiterhin der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Bürger können sich aber auch künftig in herkömmlicher Form an die Grundbuchämter wenden.
dpa-infocom
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