Mehrfamilienhaus: Verwalterhonorar mit Mehrwertsteuer
Bonn Gemeinschaften von Wohnungseigentümern werden vom Gesetz immer häufiger als «Verbraucher» eingestuft.
Das habe rechtliche Folgen für den Verwalter, wie der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn erläutert.
Verträge mit Verwaltern und anderen Dienstleistern, die die Gemeinschaft schließt, müssen bei der Vergütung die Mehrwertsteuer enthalten. Der Verein rät, beim Neuabschluss Klauseln zurückzuweisen, die eine Vergütungsregel zuzüglich der Mehrwertsteuer enthalten.
Auch bestehende Verträge sollten daraufhin geprüft werden. «Das raten auch Verwalterverbände», sagt die Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Das folge zwar nicht direkt aus dem Wortlaut im Gesetz - mehrere Gerichte bis hin zu Oberlandesgerichten hätten aber mittlerweile entsprechend entschieden.
Die Möglichkeit, die Rechtslage so einzustufen, folgt den Angaben nach aus dem neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die novellierte Fassung ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft.
Weitere Infos zum Thema Eigentum: www.wohnen-im-eigentum.de
dpa-infocom
- Mehrfamilienhaus: Verwalterhonorar mit Mehrwertsteuer
- Grenzwertgeber im Öltank regelmäßig prüfen
- Hinweis «einbruchsicher» reicht bei Haustüren nicht
- Bordeauxrot und Pflaumenblau: Neue Kerzentrends
- Helfer auf dem Bau der Berufsgenossenschaft melden
- Alle anzeigen













