Kiel Behörden müssen Verbrauchern auf Nachfrage mitteilen, ob sie deren Bankkonten überprüft haben. Nur bei laufenden Verfahren und wenn Verdunklungsgefahr besteht, könnten Behörden diese Auskunft verweigern. Darauf weist Marit Hans vom Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel hin. mehr…
Weitere Themen













