Polizei: Per Hightech-Datensammlung auf Verbrecherjagd
Mainz Die rheinland-pfälzische Polizei soll künftig mit modernsten Methoden der Datensammlung auf Verbrecherjagd gehen.
Dazu gehören die automatische Kennzeichenerfassung von fahrenden Autos sowie die Online-Durchsuchung von Computern, hauptsächlich von Terror-Verdächtigen. Beides ist nach Informationen der Rhein-Zeitung Teil einer geplanten Änderung des Landespolizeigesetzes.
Bei schwer wiegenden Anlässen wie einer Fahnung nach Mördern oder Geiselnehmern könnten pro Stunde mehrere tausend Autokennzeichen von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen (AKL) digital erfasst und mit Fahndungsdaten abgeglichen werden. Eine Dauer-Überwachung bestimmter Verkehrswege ist nicht geplant. Möglich sind fest installierte Lesegeräte an Ausfallstraßen oder Knotenpunkten. Sie werden bei Bedarf eingeschaltet. Aber auch mobile Geräte für den Einsatz in Polizeiwagen sind auf dem Markt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Bernd Becker, sagte der Rhein-Zeitung, diese Methode werde nicht „alltäglich und bei jeder Dienststelle“ genutzt. Die GdP dringt aber darauf, die Suche nach gestohlenen Fahrzeugen in den Katalog der Anwendungsfälle aufzunehmen.
Die Möglichkeit der automatischen Kennzeichenerfassung besteht in Rheinland-Pfalz theoretisch bereits seit 2004. Sie wurde aber nie angewandt, und 2008 kippte das Bundesverfassungsgericht ähnlich formulierte Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein. Das neue Gesetz soll sich am Brandenburger Vorbild orientieren. Es wird in einem verfassungsrechtlichen Gutachten des ADAC als ausreichend konkret bezeichnet.
AKL arbeitet ähnlich wie die Lkw-Maut-Kontrollstellen auf Autobahnen. Die dort gewonnen Daten dürfen aber laut Bundesmautgesetz nicht zur Verbrechensbekämpfung genutzt werden.
Bei der Online-Überwachung von Computern bekommt die Landespolizei möglicherweise mehr Befugnisse als das Bundeskriminalamt (BKA). Bisher darf nur das BKA mit eigens geschriebenen Programmen, sogenannten „Bundestrojanern“, über die Datenautobahn in die Computer von Terrorverdächtigen eindringen. Die geplante Übertragung ins Landespolizeigesetz „ist gut so“, sagt der GdP-Landesvorsitzende Ernst Scharbach unserer Zeitung. Die GdP erwartet aber, dass die Landespolizei künftig direkten Zugriff auf den Computer bekommt, wenn sie auf richterliche Anordnung heimlich in die Wohnung eines Verdächtigen eindringt. Vor Ort installierte Späh-Programme oder Hardware-Elemente sind nach Expertenüberzeugung der beste Weg, um brisante Festplatten-Inhalte noch vor ihrer Verschlüsselung zu greifen. (Claudia Renner)
RZO
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