Karlsruhe Käufer defekter Waren müssen dem Händler keine genaue Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch (12. August) genügt die Aufforderung, den Schaden «umgehend» oder «sofort» zu reparieren. Damit werde dem Verkäufer deutlich vor Augen geführt, dass er nur einen begrenzten Zeitraum zur Reparatur habe. mehr…
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