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Neue Ampelregelung für Radler auf Radwegen

Bremen Für Radfahrer auf Radwegen gelten bald neue Ampelregelungen: Vom 1. September an sind für sie die Ampeln für die Autofahrer maßgeblich.

Nach den Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten.

Nur wenn es eine spezielle Radfahrerampel gibt, ist diese und nicht das Pendant für Autofahrer zu beachten, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen. Die neuen Regelungen stehen in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung.

Eine weitere Neuerung betrifft die Radwege: Streifen für Radler auf der Fahrbahn sind ihnen nach ADFC-Angaben künftig gleichgestellt. Autofahrer müssten sich darauf einstellen, dass die Städten und Gemeinden mehr dieser Streifen einrichten.

dpa-infocom



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