Berlin/Stuttgart Eine Eigenbedarfskündigung kann scheitern, wenn der Mieter sehr alt ist. Denn das grundsätzliche Recht des Vermieters auf Eigenbedarf wird vor Gericht gegen mögliche soziale Härten beim Mieter abgewogen. «Im Prinzip kann ein Vermieter Kindern, Jugendlichen und Greisen wegen Eigenbedarfs kündigen. Es gibt keine Sonderbestimmungen für eine bestimmte Altersgruppe», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Vor Gericht werde aber im Ernstfall abgewogen. mehr…
Weitere Themen
- Multitalent Wohnzimmer: Hier kommt alles zusammen
- Effizienzhäuser brauchen keinen Südhang
- Rauchmelder: Staub kann Fehlalarm auslösen
- Im Großformat: Die neuen Tische sind extrem lang
- Neue Förderdatenbank zum Heizungsaustausch
- Wohnungslüftung ab sofort genormt
- Trendmöbel 2009: Der bequeme Esssessel
- Weisungsrecht im Bauvertrag vereinbaren
- Photovoltaikanlage vor Nutzung unbedingt anmelden
- Hahn zu oder auf? Diskussion übers Wassersparen
- Ältere haben gleiche Wohnansprüche wie Jüngere
- Verstopfte Abflüsse wieder flott machen
- Tür auf: Was einen schönen Flur ausmacht
- Mehr Farbe: Weiß beim Hausbau weniger gefragt
- Baulandpreise sinken erstmals seit 2001
- Laminat allenfalls «nebelfeucht» wischen
- «CE» oder «GS»: Welches Siegel wofür steht
- Leben unter einem Dach: Bauprojekt für Großfamilien
- Bemusterung beim Neubau: Budget eingehalten
- Eigenen Wohnstil finden: Ausprobieren hilft
- In Außenküchen lassen sich ganze Menüs zubereiten
- Gesunder Schlaf: Tipps zum Matratzenkauf
- Haushaltshilfe und Zankapfel: 80 Jahre Spülmaschine
- Gut abgeschirmt: Sonnenschutz für Garten und Balkon
- Zu zweit: Decken tapezieren ist Partnersache
- Klimaanlage im Bett: Decken für heiße Sommertage
- Kein Hütten-Look: Designer entdecken die Laube neu
- Raus aus der Sonne: Hilfe bei miefenden Mülltonnen
- Neue Technologien: Die Wärme der Zukunft
- Pippi lässt grüßen: Der Traum vom «Schwedenhaus»
- Möbel aus Müll: Recycling-Design im Trend













